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   LSG Sachsen, 14.07.2011 - L 7 KR 199/09 B   

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https://dejure.org/2011,28684
LSG Sachsen, 14.07.2011 - L 7 KR 199/09 B (https://dejure.org/2011,28684)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2011 - L 7 KR 199/09 B (https://dejure.org/2011,28684)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - L 7 KR 199/09 B (https://dejure.org/2011,28684)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.07.2011 - L 7 KR 199/09
    Jedoch gilt diese Regelung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - Urteil vom 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R, RdNr. 16) auch für die - umgekehrte - Fallgestaltung, in welcher die vom Versicherungsträger behauptete Versicherteneigenschaft (erfolgreich) bestritten wird.

    Soweit im auch in der Entscheidung des SG zitierten Urteil des BSG vom 05.10.2006 (a.a.O.) eine Kostenentscheidung nach § 197a SGG getroffen wurde, beruhte dies lediglich darauf, dass in dem dort entschiedenen Verfahren zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits feststand, dass die Klägerin nicht gemäß § 183 SGG kostenprivilegiert war und im gerichtlichen Verfahren lediglich die Kosten des Vorverfahrens streitig waren.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 R 850/17

    Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Versicherungspflicht bzw

    § 183 Satz 1 SGG greift aber - über den Wortlaut des § 183 Satz 3 SGG hinaus - auch dann ein, wenn der Streit gerade um den Versichertenstatus geht und sich der Kläger gegen die Feststellung der Versicherungspflicht wendet (BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - B 10 LW 5/05 R - juris Rdnr. 16; LSG Sachsen, Beschluss vom 14. Juli 2011 - L 7 KR 199/09 B - juris Rdnr. 14 ff.; H. Lange in jurisPK-SGG, 2017, § 183 Rdnr. 76).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 R 2091/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Frachtführertätigkeit - Erlaubnis für

    Zum Kreis der Versicherten iSd § 183 SGG gehören alle Personen, deren Versicherteneigenschaft ein Versicherungsträger festgestellt hat, also auch Personen, die sich mit Rechtsbehelfen gegen eine solche Feststellung wenden (BSG 05.10.2006, B 10 LW 5/05 R, SozR 4-1500 § 83 Nr. 4; Sächsisches LSG 14.07.2011, L 7 KR 199/09 B, juris).
  • SG Konstanz, 25.11.2019 - S 4 R 2129/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

    Insoweit gilt § 183 S. 1 SGG auch bei Klagen gegen die Feststellung der Versicherungspflicht (so auch: BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - B 10 LW 5/05 R sowie Sächsisches LSG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - L 7 KR 199/09 B; jeweils zitiert bei Schmidt , a.a.O.).
  • SG Dortmund, 21.08.2013 - S 61 R 1093/12
    Bis zur Beendigung eines Streits über den Versichertenstatus gehören auch diejenigen, die sich gegen den eine Versicherungspflicht feststellenden Bescheid wenden, zum Personenkreis des § 183 SGG (BSG, Urteil vom 5.10.2006 - B 10 LW 5/05 R; Sächsisches Landessozialgericht 7. Senat Beschluss vom14.07.2011, Aktenzeichen L 7 KR 199/09 B).
  • SG Hannover, 22.01.2016 - S 34 SF 214/15
    Jedoch gilt diese Regelung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R) auch für die - umgekehrte - Fallgestaltung, in welcher - wie hier - die vom Versicherungsträger behauptete Versicherteneigenschaft (erfolgreich) bestritten wird (vgl. auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.7.2011 - L 7 KR 199/09 B).
  • SG Hannover, 14.01.2016 - S 34 SF 214/15
    Jedoch gilt diese Regelung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R) auch für die - umgekehrte - Fallgestaltung, in welcher - wie hier - die vom Versicherungsträger behauptete Versicherteneigenschaft (erfolgreich) bestritten wird (vgl. auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.7.2011 - L 7 KR 199/09 B).
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